Ausschüsse des Kirchengemeinderates
Entsprechend der Kirchengemeindeordnung kann der jeweilige KGR, zur Erleichterung seiner Arbeit, für verschiedene Sachgebiete Ausschüsse bilden und deren Zusammensetzung und Arbeitsweise festlegen. In diese Ausschüsse können auch sachkundige Frauen und Männer in ehrenamtlicher Tätigkeit berufen werden, die nicht dem KGR angehören. Jeder Ausschuss wählt aus seiner Mitte eine(n) Vorsitzende(n).
Die Ausschüsse handeln im Rahmen ihrer übertragenen Aufgaben selbständig und haben ihre Vorschläge der Beschlussfassung des KGR zu unterstellen. Der Vorsitzende des KGR, das heißt der leitende Pfarrer und der gewählte zweite Vorsitzende, sind berechtigt, an allen Sitzungen der Ausschüsse mit Stimmrecht teilzunehmen.
Bei uns in Tamm fertigen die Ausschüsse von den Ergebnissen ihrer Sitzungen ein Protokoll für alle KGR-Mitglieder an und berichten regelmäßig auf der folgenden KGR-Sitzung.
Folgende Ausschüsse sind zur Zeit bei uns in Tamm aktiv: