Der Verwaltungsausschuss
Für die Verwaltung des gesamten Ortskirchenvermögens hat der KGR entsprechend der Kirchengemeindeverordnung (KGO) einen Verwaltungsausschuss einzusetzen. Er ist für alle Einnahmen und Ausgaben zuständig und schlägt dem KGR den jährlichen Haushaltsplan, einschließlich Stellenplan, zur Verabschiedung vor. Alle finanziellen Angelegenheiten der Kirchengemeinde, ihrer Ausschüsse, Gliederungen und Gruppen werden vom Verwaltungsausschuss bewertet und im Rahmen seiner Kompetenzen entschieden, beziehungsweise dem KGR zur Entscheidung vorgelegt. Der Verwaltungsausschuss vertritt im Rahmen seiner Zuständigkeit die Kirchengemeinde und Kirchenpflege nach außen.
Der Verwaltungsausschuss trifft sich vor jeder KGR-Sitzung (ca. 10-mal pro Jahr) und nach Bedarf und hat entsprechend der Kirchengemeindeordnung folgende Zusammensetzung:
Der leitende Pfarrer der Seelsorgeeinheit bzw. der Administrator während der Vakanz.
(Er kann den Vorsitz an ein Mitglied des Verwaltungsausschusses abgeben.)
Maria Bartik-Nitsche (Vorsitz)
Breuning, Anneke (Beauftragte für Verwaltung/externe Mitarbeiterin), beratendes Mitglied
Wolfgang Ernst (Vertreter: Rolf Hartmann)
Johannes Sigg (Vertreter: Damian Bielat)
Hans Tscherwitschke (Vertreter: Dietmar Glaubitz)